Politik beschließt Prämien für Ausbildung!
Sehr geehrte Betriebe,
anbei erhalten Sie wichtige Fördermittelinformationen um Ausbildungsplätze zu sichern!
Viele Betriebe kämpfen mit den Folgen der Corona-Pandemie. Um die Auswirkungen auf die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe und die negativen Folgen für Auszubildende abzumildern, wurde am 03.06.2020 im Koalitionsausschuss ein Maßnahme-Programm der „Allianz für Ausbildung“ beschlossen und mit der Weiterentwicklung der Ersten (23.03.2021 – BAnz AT 26.03.2021 B5) und Zweiten Förderrichtlinie (19.04.2021 – BAnz AT 30.04.2021 B4) umgesetzt.
So sind im, Anfang Juni 2020 vom Koalitionsausschuss, beschlossenen Konjunkturprogramm und im Maßnahme-Programm der „Allianz für Ausbildung“ folgende Prämien möglich, wenn die Zuwendungsvoraussetzungen einschließlich der pandemiebedingten Gründe (Siehe BAnz AT der 1. und 2. Förderrichtlinie) vorliegen:
- „Ausbildungsprämie“ – 2.000 Euro pro abgeschlossenen Ausbildungsvertrag bis 31.05.2021 und 4000 Euro ab 01.06.2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag können Betriebe erhalten, die die Zahl ihrer Ausbildungsplätze, verglichen mit den vergangenen drei Jahren, nicht verringern.
- „Ausbildungsprämie PLUS“ – 3.000 Euro kann es geben pro zusätzlichen Vertrag, wenn die Zahl der Ausbildungsverträge noch aufgestockt wird (ebenfalls im 3-Jahres-Zeitraum).
Diese Prämien werden am Ende der Probezeit ausgezahlt. Betriebe, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder und Azubi nicht in Kurzarbeit bringen, können ebenfalls eine Förderung erhalten. Das und weitere Fördermöglichkeiten zur Sicherstellung der Ausbildung während der Corona-Pandemie sind im Folgenden aufgeführt:
- „Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit“ – damit können für Azubis und Ausbilder 75% des monatlichen Arbeitgeber-Bruttos bezuschusst werden.
- „Übernahmeprämie aus Insolvenzbetrieben“ – einmalig können 3000 Euro gezahlt werden bei der Übernahme von einem Azubi aus einem Insolvenz-Betrieb.
- „Zuschüsse zu den Kosten für externe Prüfungslehrgänge“ in Höhe von 50% der tatsächlichen Kosten (maximal 500 Euro)
- „Prämien für eine Auftrags- oder Verbundausbildung“ – Zuschuss in Höhe von 450 Euro pro Woche, maximal 8.100 Euro können gewährt werden, wenn Teile der Ausbildung an andere Betriebe oder überbetriebliche Bildungsstätten übertragen werden (bei einer Mindestdauer von 4 Wochen).
Ziel der Maßnahmen ist, dass Azubis trotz der schwierigen Situation ihre Ausbildung fortsetzen und abschließen können, heißt es im Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses. Zudem soll sichergestellt werden, dass auch in den kommenden Ausbildungsjahren genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
https://www.bmbf.de/de/das-sollten-kmu-jetzt-wissen-11839.html
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3579.html
Mit freundlichem Gruß
Projekt GRÜNBUND
